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HUNDEFÜHRERSCHEIN

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Nicht jeder ist ein Prüfungsmensch. Und dennoch muss man vor dem Ablegen des Hundeführerscheines keine Angst haben. Denn ich unterstütze Sie gern auf dem Weg zur bestandenen Prüfung!

Viele Kunden schätzen es, dass sie bei mir sowohl die Vorbereitung als auch die (theoretische und praktische) Prüfung ablegen können. So entfällt die Aufregung, wenn das Mensch-Hund-Team von einem unbekannten Prüfer bewertet werden soll.

Sie haben noch Fragen oder möchten sich und Ihren Hund direkt anmelden?

Sprechen Sie mich gerne an!

Prüfungskosten:
Theorie 55 €
Praxis 70 €